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FLIEGERARZT
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Als Fliegerarzt bezeichnet man umgangssprachlich einen Arzt, der behördlich bestellt ist, um die für den Erwerb und Erhalt der Lizenzen von Piloten, Waffensystemoffizieren und Flugsicherungspersonal erforderliche medizinische Begutachtung durchzuführen und medizinische Tauglichkeitszeugnisse (Flugtauglichkeitszeugnis) im Auftrag der zuständigen Erlaubnisbehörde auszustellen. Die Tätigkeit als Fliegerarzt erfordert neben den normalen medizinischen Kenntnissen auch spezielles Fachwissen über die besonderen Bedingungen, denen der menschliche Organismus während des Fluges ausgesetzt ist, insbesondere der Flugphysiologie. |
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